FÜHRERSCHEIN MIT 17 – Begleitetes Fahren

16,5

Ein Erfolgsmodell- Begleitetes Fahren mit 17

Das Prinzip „Begleitetes Fahren“ wird insgesamt sehr positiv bewertet.

Durch die erworbene Fahrpraxis beim Fahren in Begleitung sind die jungen Autofahrer deutlich routinierter, sobald sie alleine am Steuer sitzen. Auf diese Weise fahren sie sicherer und verursachen statistisch nachgewiesen deutlich weniger Unfälle.

Führerschein mit 17 Voraussetzungen:

-Anmeldung 6 Monate, -Theorie-Prüfung  3 Monate, -Praxisprüfung  1 Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres möglich. Nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung wird die Prüfbescheinigung mit der Vollendung des 17. Lebensjahres ausgehändigt. Nun beginnt die Probezeit. Der Personalausweis/Reisepass muss stets mitgeführt werden.

Voraussetzungen der Begleitpersonen (Anzahl nicht begrenzt) :

*Mindestalter 30 Jahre.   **Seit den letzten 5 Jahren im ununterbrochenen Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B. –   ***Zum Zeitpunkt der Erteilung des Prüfauftrages darf maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen sein.